Was der Staat für gesetzlich Versicherte vorschreibt
Was der Staat für gesetzlich Versicherte vorschreibt

Was der Staat für gesetzlich Versicherte vorschreibt

Maßgebend für die Behandlungen der GESETZLICH VERSICHERTEN sind allein diese Kriterien:

  • ausreichend
  • zweckmäßig
  • wirtschaftlich
  • notwendig

Festgelegt wurden diese Kriterien vom „Gemeinsamen Bundesausschuss“. Will ein Arzt sich nicht strafbar machen, muss er diesen Anweisungen gehorchen.

Gesetzlich Versicherte

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert