Künstlersozialkasse KSK – das solltest Du als Texter/in wissen
Künstlersozialkasse KSK – das solltest Du als Texter/in wissen

Künstlersozialkasse KSK – das solltest Du als Texter/in wissen

Die Künstlersozialkasse – kurz KSK – ist nicht nur eine Sozialversicherungsanstalt für klassische Künstler/innen, wie Sänger/innen, Musiker/innen oder Schauspieler/innen, sondern auch für Texter/innen, Copywriter, Autoren/innen, Fotografen/innen und noch vielen anderen freischaffend Arbeitenden. 

Was genau ist die KSK, welche Vorteile bietet sie und wie kann man dort Mitglied werden?

Hier kommt eine kurze Zusammenfassung.

Die Künstlersozialkasse KSK

Allgemein wird angenommen, die KSK sei eine Krankenversicherung für Künstler. Doch so einfach ist es nicht. Im Grunde ist die Künstlersozialkasse eine Behörde und gleichzeitig Träger der Künstlersozialversicherung. 

Künstlersozialkasse

Was genau macht die Künstlersozialkasse KSK?

Die Aufgabe der KSK ist die Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Als Behörde leitet sie die Beiträge Ihrer Mitglieder/innen an die Sozialversicherungsträger wie Krankenkasse, Pflege- und Rentenversicherung weiter. Das Besondere daran – die einkommensabhängigen Beiträge werden von der KSK mit 50% bezuschusst. Damit soll den freischaffenden Künstlern/innen ein kostengünstiger Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung ermöglicht werden.

Der Vorteil der KSK

Alle Mitglieder der KSK arbeiten in selbstständigen Berufen. Um diese vor der Gefahr der Altersarmut zu schützen, zahlen die Versicherten, ähnlich wie in einem Angestelltenverhältnis, einen geringeren Beitrag von ca. 50%. Der übrige Teil des Beitrages wird durch einen Bundeszuschuss zu 20% und durch die Künstlersozialabgabe zu 30 % finanziert. Gerade für Berufsanfänger/innen ist die KSK eine faire und günstige Lösung. 

Wer darf sich über die Künstlersozialkasse KSK versichern?

Eine Liste der anerkannten Berufe, die sich über die Künstlersozialkasse versichern können, findet man auf den Seiten der KSK bzw. auf dem Antragsformular. Steht der eigene Beruf nicht namentlich auf der Liste, hat man immer noch die Möglichkeit, über eine detaillierte Beschreibung die künstlerische Komponente der eigenen beruflichen Tätigkeit nachzuweisen. 

Als Beweis für die angegeben Tätigkeit kann die KSK Unterlagen wie Abrechnungen von Auftraggebern oder andere Nachweise über die künstlerische oder publizistische Tätigkeit verlangen. Auch auf Scheinselbstständigkeit überprüft die KSK den Antragsteller. 

Wie wird der Beitrag für die KSK berechnet?

Die monatlichen Beiträge an die Künstlersozialkasse werden direkt aus dem voraussichtlichen monatlichen Einkommen berechnet. Dieses muss jedes Jahr im Dezember für das kommende Jahr im Voraus eingeschätzt  und angegeben werden. 

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